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Abschluss & V. N. Prüfungen

 Abschluss und Vereinte nationale Prüfungen

Abschluss:

Ein Student gilt als Absolvent, wenn er alle Studienplan-Studienleistungen bestanden hat und sein GPA mindestens 2 Punkte beträgt und die maximal zulässige Studienzeit nicht überschreitet. Der Absolvent erhält ein Abschlusszeugnis und eine vom Dekan der Fakultät und vom Präsidenten der Universität unterzeichnete Bescheinigung sowie eine vom Universitätspräsidenten unterzeichnete Aufzeichnung der Unterlagen.
 
Nach Abschluss des Studiengangs wird der kumulative Notendurchschnitt-Durchschnitt AGPA berechnet, indem der ermittelte Notendurchschnittskurs jedes Studienplans durch seine Kreditstunden multipliziert wird und die Summe aller Beträge durch die Summe der Kreditstunden des Studienplans geteilt wird.
 
Vereinte Nationale Prüfung:
 
Die Vereinte Nationale Prüfung ist ein fester Bestandteil der internen Regelungen aller Fakultäten und Fachrichtungen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmakologie, Architektur-Informationstechnologie) an allen staatlichen und privaten Universitäten.
 
Das Bestehen der Prüfung wird zu 50% nicht im Bachelor-Durchschnitt der Studierenden berechnet. Astudent kann nur von zwei Prüfungshilfen profitieren.
 
Absolventen, die alle Studienplan-Kurse bestanden haben, besuchen diese Prüfung. Der Hochschulrat hat Zeit und Themen festgelegt.
 
Diese Prüfung ist eine Voraussetzung für ein Aufbaustudium, sofern die Note mindestens 60% beträgt.
 
Ein Student kann an dieser Prüfung teilnehmen, wenn er alle Studienplan-Kurse absolviert hat, vorausgesetzt, er / sie hat die erlaubte Zeit für das Studium an der Universität überschritten und kann von den gewährten Exzeptionsprüfungen profitieren.

 

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