Apothekenpraktikum und Ausbildungssystem

Apothekenpraktikum und Ausbildungsprogramm:
1 - Der Student absolviert in den Sommerferien eine Ausbildung in einer der Apotheken unter der Aufsicht des Dekanats der Fakultät für Pharmazie an drei Perioden:
- Der erste Zeitraum für 200 Stunden nach Abschluss der 60 Stunden.
     - Die zweite Periode für 200 Stunden nach Abschluss der 90 Kreditstunden.
     - die dritte Periode für 200 Stunden nach Abschluss der 120 Stunden.
 
Während der Ausbildungszeit kann der Student 50 Stunden nach Genehmigung des Dekanats der Fakultät pharmazeutische Fabriken und Laboratorien besuchen.
  Diese Stunden werden abgelesen, und ihre Gebühren (als eine Kreditstunde pro Zeitraum) sollten vor Beginn des Trainingszeitraums bezahlt werden.
 
2 - Das Praktikum der Studenten wird von einem Dozenten der Apotheke überwacht, der vom Dekan der Fakultät (Student Training Office) beauftragt wird. Ein Student, der während der in Absatz 1 genannten Zeiträume mehr als dreimal abwesend war und keine legitime Entschuldigung hatte, die vom Dekan der Fakultät akzeptiert wurde, muss eine zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, die der gesamten Dauer seiner Abwesenheit entspricht.
 
3. Ein Student muss das spezielle Praktikumsbuch erwerben, das durch das Dekanat der Fakultät zertifiziert ist, und eine schriftliche Genehmigung des Apothekers einholen, der sein / ihr Praktikum überwacht, das den Beginn und das Ende seines / ihres Praktikums in jedem von ihm angibt die in Absatz (1) genannten Zeiträume
 
4 - Der Student sollte alle in der Apotheke selbst zubereiteten Rezepte anhand von Seriennummern in das Praktikumsbuch schreiben, wie er zubereitet und im Notizbuch Notizen über die Einstufungsmengen und Darreichungsformen der Fertigarzneimittel angegeben wird.
 
5 - Es sollte eine Koordinierung zwischen dem Dekanat der Fakultät, dem Apotheker-Syndikat und Apotheken eingerichtet werden, um ein Praktikum für Studenten durchzuführen.
 
6 - Das Praktikum gilt als obligatorischer Fakultätskurs (Stufen 4 und 8), und das Dekanat der Fakultät beauftragt einen geeigneten Dozenten, ab dem zweiten Studienjahr Orientierungsvorträge zu halten
 
(Die vierte Ebene - die achte Ebene) nach einem vom Dekanat der Fakultät entwickelten Programm. Das Bestehen dieses Kurses ist eine Voraussetzung für die Erlangung einer Lizenz in Pharmazie und Pharmazie. Prüfungsordnungen anderer Studiengänge gelten nicht für ein Praktikum. Es unterliegt den folgenden Bestimmungen:
 
(1) - Die Praktikumsprüfung wird in zwei Schritten durchgeführt:
 
Die erste Stufe: eine schriftliche Prüfung in den Kursen: Pharmazeutische Chemie - Pharmazeutika - Arzneimittel. Seine Note ist (50) fünfzig von hundert (100).
Diese Stufe beginnt ab der neunten Stufe während der praktischen Prüfungen.
 
Die zweite Stufe: eine mündliche Prüfung, um das Wissen der Schüler in Bezug auf die pharmazeutische Wirkung, Tagesmengen, Darreichungsformen, pharmakologische Rezepte und alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem Studentenpraktikum in der Apotheke zu testen. Seine Note ist (50) fünfzig von hundert (100). Das ist
 
Ab dem Beginn der neunten Stufe nach theoretischen Prüfungen.
 
2) Die zweistufige Praktikumsprüfung wird von einem Ausschuss durchgeführt, der vom Dekan der Fakultät und vom Lehrpersonal der Fakultät gebildet wird, vorausgesetzt, seine Mitglieder sollten nicht weniger als drei sein.
(3) Wenn ein Schüler die Prüfung der zweiten Stufe nicht besteht, behält er die ersten Stufen.
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