Die Universitätspräsidentschaft bekräftigt auf der Grund der Arbeitsanforderungen und der allgemeiner Sicherheit sowie der Beratungen des Universitätsrates in seiner elften Sitzung vom 08.11.2020, die zur Verhinderung der Corona-Pandemie orientiert wurde, dass alle (Administrativen Beamten - Studenten) auf dem Universitätscampus und innerhalb der allgemeune Transportmittel Masken tragen müssen unter Verhängung von Geldstrafen und angemessener Verhaltensstrafen gegen Verstöße.
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